Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH:

STURM - Asphaltierungen e.u. im Folgenden Auftragnehmer gennant, kontrahiert ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesoners Allgemeine Geschäfts od. Einkaufsbedingunen des Auftraggebers, einschließlich

Abweichungen vom Schriftformerfordernis werden nur dann Vertragsgegenstand wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinabart wurde.

 

2. ANGEBOT/VERTRAGSABSCHLUSS:

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Angebote sind für die Dauer von 14 Tagen gültig, wenn nicht anders angeführt.

Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer Schriftlichen Auftragsbestätigung durch  den Auftragnehmer als abgeschlossen.

Die Auftragsbestätigung kann per Brief, FAX, Email oder sonstiger Elektronischer Textform erteilt werden.

 

3. KOSTENVORANSCHLÄGE / PREIS:

Kostenvoranschläge werden vom Auftragnehmer nach bestem Fachwissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen.

Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Wird nicht ausdrücklich eine andere Abrechnungsart vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

Für Leistungen die 2 Monate nach Vertragsanschluss zu erbringen sind, gelten veränderliche Preise als vereinbart.

Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Vertragspartnern (Lieferanten) davon unverzüglich verständigen.

Handelt es sich um unvermeindliche Kostenüberschreitung von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und der Auftragnehmer berechtigt, diese Kosten ohne weiters in Rechnung zu stellen. Sofern nicht anders vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.

 

4. EIGENTUMSVORBEHALT:

Gelieferte Waren, Baustoffe und Baumaterialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreise, bzw. Werklohns / Pauschalpreises / Rechnungssumme Eigentum des Auftragnehmers bzw. des Lieferanten.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gegebenfalls Material wieder auszubauen, abzutragen, Leistungen wieder zürück zu nehmen (wenn diese ohne Beschädigung weiteres möglich ist).

 

5. GEWÄHRLEISTUNG:

Ist der Auftraggeber Unternehmer, so gelten die gesetzlichen Untersuchungs und Rügelobliegenheiten, wobei offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt einer Leistung bzw. Übergabe einer Leistung angezeigt werden müssen. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen. Soweit Mängelrügen unberechtigt erhoben werden und hierdurch Kosten für den Auftragnehmer entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

Im übrigen wird auf die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften verwiesen.

 

6. SCHADENERSATZ:

Schadenersatzansprüche für Sachschäden, die durch leicht fahrlässiges Handlen verursacht werden, werden ausgeschlossen.

 

 

Letze Änderung 8.10.2017

 

Hier finden Sie uns